Mit zunehmendem Alter bzw. durch Veränderung der gesundheitlichen Umstände fallen vielen Bewohnern bestimmte alltägliche Verrichtungen im Haus nicht mehr so leicht. Dazu können bauliche Gegebenheiten, wie steile Treppen, Türschwellen, hohe Badewannen oder schwergängige Fenster erschwerend beitragen. Grundsätzlich sollten bei der Planung eines Neubaus die Anforderungen des barrierefreien Bauens berücksichtigt werden, damit die Wohnung bzw. das Haus ohne große Umbaumaßnahmen den wechselnden Bedürfnissen der Bewohner angepasst werden und bei ggf. eingeschränkter Mobilität weiterhin genutzt werden kann. Bei der Modernisierung bzw. insbesondere wenn aufgrund einer Behinderung Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung / im Haus erforderlich sind, sollten barrierearme Planungslösungen angestrebt werden. Hinweise für die Umsetzung bieten die Broschüre „Wohnen ohne Barrieren – Erhöhte Wohnqualität für Alle“ oder auch das technische Beiblatt zum KfW-Programm Wohnraum Modernisieren.
Für barrierefreies Wohnen müssen folgende baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden:
Schaffung von barrierefreien Zugängen
Schwellen, steile Stufen und andere Barrieren sind besonders für ältere oder gehbehinderte Menschen unbequem. Deshalb sind barrierefreie Zugänge zum Haus und zu den Wohnungen zu schaffen. Barrierefreie Zugänge zu Hauseingängen können entweder durch Rampen oder Aufzüge erreicht werden. Wenn Rampen von Beginn der Planung an Berücksichtigung finden, können diese ohne größere Mehrkosten am Hauseingang angeordnet werden. Die technischen Anforderungen sind nach DIN 18025, Teil 1 und Teil 2 geregelt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es empfehlenswert, mindestens ein Schlafzimmer (bzw. einen Individualraum) im Erdgeschoss einzurichten. Barrierefreie Zugänge zu den Obergeschossen von Wohnhäusern können durch An- oder Einbau von Aufzügen oder Einbau von Treppenliften erreicht werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein Aufzug empfehlenswert, dabei sind jedoch die Kosten zu berücksichtigen. Für Rollstuhlbenutzer werden Aufzüge mit einer Fahrkorbfläche von 110 cm x 140 cm mit dem Spiegel gegenüber der Tür gefordert. Innerhalb der Wohnung sind Schwellen zu vermeiden. Auch der Zugang zum Freisitz, z.B. Balkon, Terrasse, darf keine Stufen oder Schwellen haben. Der Schmutzabweiser muss bodengleich geplant werden. Die Hauseingangstüren sollen mind. 90 cm breit und 210 cm hoch, leichtgängig und kraftbeständig, einbruchhemmend mit Durchblick sein und sollen keine unteren Türanschläge haben.
Schaffung von ausreichenden Bewegungsflächen
Die Bewegungsflächen sind nach DIN 18025 zu planen. Wenn diese bereits bei der Erarbeitung der Planungsunterlagen berücksichtigt werden, dann ist es möglich, das Haus sehr leicht den wechselnden Bedürfnissen anzupassen. Die vorgeschriebene Mindestbewegungsfläche beträgt 1,20 m x 1,20 m. Der Abstand zwischen Wänden innerhalb des Wohnbereiches darf nicht schmaler als 1,20 m sein. Vor Möbeln sollte 90 cm Bewegungsfläche gelassen werden. Das Bett im Schlafraum sollte möglichst so angeordnet werden, dass es von drei Seiten zugänglich sein könnte. Entlang einer Längsseite des Bettes soll eine Mindestbewegungsfläche von 1,20 m vorhanden sein. Die Bewegungsfläche entlang der Küchenmöbel soll ebenfalls 1,20 m betragen. Die Innentüren sollten eine lichte Durchgangsbreite von mind. 80 cm haben. Bodenbeläge sollen innerhalb des Hauses trittsicher und rutschhemmend sein, elektrostatisch nicht aufladbar und pflegeleicht.
Für Rollstuhlbenutzer gelten besondere Anforderungen, da sie größere Bewegungsflächen benötigen. So sind für die Wendemöglichkeit der Rollstuhlbenutzer Flächen von 1,50 m x 1,50 m erforderlich. Die Durchgangsbreite der Innentüren für Rollstuhlbenutzer sollte mindestens 90 cm betragen. Auch vor und hinter Türen sollen ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sein. Die Bewegungsfläche entlang einer Längsseite des Bettes sowie entlang der Küchenmöbel beträgt für Rollstuhlbenutzer ebenfalls mindestens 1,50 m.
Anordnung von Bedienungseinrichtungen
In der Küche müssen Arbeitsplätze für das Arbeiten im Sitzen vorgesehen werden. Der Herd, die Arbeitsplatte und Spüle sollen parallel oder übereck angeordnet werden. In einem Wohnraum sollte die Fensterbrüstung oberhalb von 60 cm Höhe durchsichtig sein, dabei muss aber gleichzeitig die Absturzsicherheit gewährleistet bleiben (z.B. Gitter). Fenster mit verglasten Brüstungen - sogenannte „französische“ Fenster – bieten diese Möglichkeit. Es dürfen keine Schwingflügelfenster eingebaut sein. Bei den nach Süden und Südosten/Südwesten ausgerichteten Fenstern soll Sonnenschutz vorgesehen werden. Rollläden sollen leicht bedienbar sein. Im Erdgeschoss sind nur einbruchhemmende Fenster zulässig.
Für Rollstuhlbenutzer sieht man noch weitere spezielle Maßnahmen vor. So sollen in der Küche der Herd, die Arbeitsplatte und Spüle unterfahrbar sein. Die Anordnung von Kühlschrank, Backofen und Mikrowelle in Bedienhöhe ist sehr empfehlenswert, sowie die Anwendung von verschiebbaren Hängeschränken. Bedienungseinrichtungen, wie Klingel, Lichtschalter, Griffe, Steckdosen, Armaturen, sollten so angeordnet werden, dass sie auch von einem Rollstuhlbenutzer bedient werden können. In der DIN 18025 wird eine Höhe von 85 cm gefordert. Diese Forderung kommt auch den Bedürfnissen von Kindern entgegen. Die Fenstergriffe sollen in einer Höhe bis max. 1,30 m angeordnet sein.
Barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC)
Schwellenlose bodengleiche Duschen erleichtern oder ermöglichen auch bei Krankheit die Körperpflege. Wenn sie von Beginn an geplant werden, dann ist das bautechnisch kein Problem. Die Baukosten erhöhen sich dadurch nur geringfügig. Müssen sie jedoch nachträglich eingebaut werden, sind aufwendige bautechnische Probleme zu lösen. Die Entwässerung der bodengleichen Duschen erfolgt über Fußbodeneinläufe und Abflussrohre. Der Einbau von Fußbodeneinläufen ist abhängig von der Dicke der Geschossdecke und der Lage der Wasser-/Abwasserleitungen sowie von der Nutzung des Raumes, der unter dem Bad mit der bodengleichen Dusche liegt. Der Sanitärraum soll vom Schlafraum über den Flur leicht erreichbar sein. Die Tür des Sanitärraumes sollte mit der Öffnung nach außen geplant werden und man sollte sie von außen entriegeln können. Für Rollstuhlbenutzer ist der Einbau eines speziellen WC, mit Sitzhöhe von 48 cm und der Möglichkeit der Veränderung der Sitzhöhe, das auf einer Seite mit dem Rollstuhl anfahrbar ist, erforderlich. Stütz- und Haltergriffe, Duschklappsitze, und Deckenlifts ermöglichen den Leuten mit Gehbehinderungen eine angemessene Nutzung des Badezimmers.
Barrierefreier Außenbereich
Auch bei der Gestaltung des Gartenbereichs soll man auf die Barrierefreiheit achten. So dürfen die Wege in ihrer Nutzbreite und Höhe nicht durch Bäume, Stufen, aufschlagende Türen usw. eingeengt werden. Die Wegbreite sollte wie im Inneren 1,20 m betragen. Die Gehwege müssen erschütterungsarm und gefahrlos mit dem Rollstuhl befahrbar sein.
Alle Bodenbeläge sollen rutschsicher sein. Für die Rollstuhlbenutzer sollen spezielle Maßnahmen vorgesehen werden, die ein günstiges Heranfahren ins Haus ermöglichen. Bei der Einrichtung der Pkw-Stellplätzen ist eine Bewegungsfläche von 1,50 m an der Längsseite des Pkw erforderlich. Der Stellplatz (die Garage oder das Carport) soll in der Nähe des Hauseingangs geplant werden. Eine große Differenz zwischen dem Geländeniveau und der Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses macht die Planung einer Rampe vor dem Hauseingang für Rollstuhlbenutzer zwingend notwendig. Die Steigung einer Rampe darf nicht mehr als 6 % betragen, eine mehr als 6 m lange Rampe erfordert einen Zwischenpodest von mind. 1,50 m.