Wohnhäuser haben eine statistische Lebenserwartung von mehreren Generationen. Deshalb genügt es nicht, wenn sie ausschließlich den Anforderungen der Bewohner zum Zeitpunkt des ersten Bezuges gerecht werden. Selbst innerhalb eines einzelnen Nutzungszyklus ändern sich die Bedürfnisse der gleichen Bewohner, allein schon durch Veränderungen der Familienzusammensetzung, Auszug der Kinder, Einzug der Großeltern oder die Folgen des eigenen Älterwerdens. Auch Untervermietung oder teilgewerbliche Nutzung machen eine Wohnraumanpassung erforderlich. Darüber hinaus steht und fällt die Nachhaltigkeit des planerischen Konzeptes mit der Anpassbarkeit der Struktur an die Ansprüche künftiger Nutzer, deren Identität und Haushaltsform natürlich nicht bekannt sind.
Für die dauerhafte Nutzung eines Wohngebäudes und die Erhaltung seines Wertes sind möglichst flexible und wandlungsfähige Typologien erforderlich, so dass die Grundrisse und Ausstattung des Gebäudes mit vertretbarem Aufwand an die jeweiligen Nutzeranforderungen angepasst werden können. Möglichst wenige Räume eines Hauses bzw. einer Wohnung sollten in ihrer Nutzung zwingend vorherbestimmt sein. Aufenthaltsräume sollten nach Möglichkeit nicht kleiner als 14 m² sein – auf dieser Fläche hat ein „klassisches“ Elternschlafzimmer mit Ehebett und Einbauschrank ebenso Platz wie ein zweckmäßig möbliertes Kinderzimmer oder ein zeitgemäßer Arbeitsplatz – vorausgesetzt, der Zuschnitt stimmt.
Im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung sollten mögliche Anpassungs- und Umbaumöglichkeiten schon in der Entwurfsphase eines Neubaus berücksichtigt werden. Wohngebäude, die hinsichtlich Wohnraumerweiterung und -umnutzung anpassungsfähig sind, werden langfristig konkurrenzfähig auf dem Markt bestehen können.
Bedarf, Funktion und Gestaltung (475 KB)
Bauen im Lebenszyklus (436 KB)
Wohngebäudebestand und Nutzungsperspektiven (2 MB)
Gebäudeerweiterungen (555 KB)