Ein Keller bietet zusätzliche Wohn- und Nutzfläche, der vielseitig nutzbar ist. Er kann wichtige, aber im Wohnbereich störende Räume aufnehmen, z.B. Sauna, Hobbyräume, Hausbar, Partykeller, und Fitnessraum. In bestimmten Situationen ist die Einrichtung einer Souterrain-Wohnung möglich.
Je nach Festlegung in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) gilt der Keller häufig nicht als Vollgeschoss, z.B. wenn seine Deckenoberkante im Mittel nicht höher als 1,40 m über der festgelegten Geländeroberfläche liegt und nicht mehr als 2/3 seiner Grundfläche höher als 2,30 m sind. Dann kann ein solches Kellergeschoss zusätzlich zu der zulässigen Gesamtfläche - die mittels Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan festgelegt wird - vorgesehen werden.
Das Vorhandensein eines Kellers oder anderer vorhandener Nebennutzflächen (Abstellräume, Dachböden) kann den Wohnkomfort und damit auch den Wiederverkaufswert eines Hauses erhöhen.