Der Mensch fühlt sich behaglich, wenn seine Hauttemperatur zwischen 33 °C und 37 °C liegt. Grundlage für die Erfüllung dieser Basisbedingung ist, dass alle relevanten Faktoren der sogenannten thermischen Behaglichkeit im jeweils günstigsten Bereich liegen. Neben Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Konstitution, allgemeinem Befinden, Kleidung, Aufenthaltsdauer im Raum und umgebungsbedingten Faktoren spielt die thermische Behaglichkeit die dominierende Rolle für das Wohlbefinden im beheizten Raum.
„Thermische Behaglichkeit ist definiert als das Gefühl, das Zufriedenheit mit dem Umgebungsklima ausdrückt. Unzufriedenheit kann durch Unbehagen des Körpers insgesamt aufgrund von der Einwirkung von Wärme oder Kälte ... hervorgerufen werden. Aber thermische Unbehaglichkeit kann auch durch eine ungewollte Abkühlung (oder Erwärmung) eines bestimmten Körperteils verursacht werden, z.B. durch Zugluft. Lokale Unbehaglichkeit kann durch eine anormal hohe vertikale Temperaturdifferenz zwischen Kopf und Knöchel verursacht werden, durch zu warmen oder zu kühlen Fußboden oder durch eine zu hohe Asymmetrie der Strahlungstemperatur. Unbehaglichkeit kann auch durch einen zu hohen Energieumsatz oder durch zu schwere Bekleidung verursacht werden.“ [DIN EN ISO 7730]
Maßgebliche und messbare Einflussfaktoren auf die thermische Behaglichkeit sind demnach die Höhe und räumliche Verteilung folgender Raumklimaparameter:
Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten empfohlenen Einzelbereichsgrenzen für die vorgenannten Raumklimaparameter muss für den sogenannten Aufenthaltsbereich gewährleistet werden. Dieser beginnt im Standardfall in 0,5 m bzw. 1,0 m (Außenwand bzw. Fenster) Entfernung von der äußeren Raumbegrenzung und reicht von 0,1 m bis zu 1,8 m über dem Fußboden [DIN EN 12792]. Die in der Spalte „operative Raumtemperatur“ angegebenen Bereichsgrenzen hängen von den oben aufgeführten Einzelfaktoren ab und sind als Richtwerte zu betrachten.
Raumluft- und Umschließungsflächentemperatur
In beheizten Räumen wirken sich neben der Lufttemperatur auch die Temperaturen der Umschließungsflächen einschließlich der Heizkörper auf das menschliche Wohlbefinden aus. Kalte Flächen bewirken eine Abkühlung der diesen zugewandten Körperoberfläche (auch als „Strahlungszug“ bezeichnet), warme Flächen sorgen für eine Erwärmung. Zur Gesamtbeurteilung der Temperatureinflüsse wurde deshalb eine operative oder empfundene Raumtemperatur definiert. Sie bezeichnet das arithmetische Mittel aus Raumlufttemperatur und resultierender Strahlungstemperatur (Oberflächentemperatur von z. B. der Wand) der Umschließungsflächen. Empfohlene Wertebereiche für die operative Temperatur, die sich für Wohnräume für „leichte, hauptsächlich sitzende Tätigkeit“ an [DIN EN ISO 7730] anlehnen, sowie die Normalwerte der Raumlufttemperatur für die Ermittlung der Heizlast (Beiblatt zu [DIN EN 12831]) können der Tabelle 1 entnommen werden.
Luftbewegung
Anhaltswerte zur Behaglichkeit in Abhängigkeit von Raumlufttemperatur und Raumluftgeschwindigkeit enthält das nebenstehende Diagramm.
Bei geringen Luftbewegungen wird eine Temperatur von ca. 20° C - als gemittelte Temperatur aus Luft- und Oberflächentemperatur – als behaglich empfunden. Die Luftbewegung sollte in Abhängigkeit von der Raumlufttemperatur während der Heizperiode im Aufenthaltsbereich nicht größer sein als die in der Tabelle 2 aufgeführten entsprechenden Luftgeschwindigkeiten.
Lüftungstechnische Maßnahmen müssen dementsprechend so bemessen und ausgeführt werden, dass diese Werte bei normalem (Grund-) Lüftungsbetrieb nicht überschritten werden. Andernfalls besteht ein erhöhtes Zugluftrisiko.
Raumluftfeuchte
Der Mensch fühlt sich wohl, wenn bei Normaltemperaturen von 20 °C bis 22 °C die relative Luftfeuchte im Bereich von 35 % bis 65 % liegt [R/S/SCH]. Steigt die Temperatur an, reduziert sich der obere Grenzwert (bei 26 °C auf 55 %). Weil bei Raumlufttemperaturen zwischen 18 °C und 24 °C die Verdunstung bei der Thermoregulation des menschlichen Körpers kaum eine Rolle spielt, entstehen hinsichtlich der thermischen Behaglichkeit kaum Probleme, wenn die relative Feuchte zwischen 30 % und 70 % liegt [DIN EN 13779].
Da im Wohnungsbau aus hygienisch-gesundheitlichen Gründen kaum Klimaanlagen eingesetzt werden, kann die Luftfeuchte nicht reguliert werden. Es stellen sich deshalb im Winterhalbjahr auch geringere Werte ein. Um trockene Augen und Schleimhautreizungen zu vermeiden, wird empfohlen, die untere Grenze bei 30 % festzulegen. Für begrenzte Zeiträume kann aber auch eine geringere Feuchte toleriert werden. Es gibt bisher keine gesicherten Erkenntnisse bezüglich eines diesbezüglich auftretenden Gesundheitsrisikos.
Wird die Luftfeuchte mit handelsüblichen Befeuchtungseinrichtungen angehoben, sollte beachtet werden, dass in untertemperierten (auch Neben-) Räumen u. U. Feuchtigkeitsprobleme auftreten können. Bevor Befeuchtungseinrichtungen eingesetzt werden, sollte deshalb und aus hygienisch-gesundheitlichen Gründen immer erst geprüft werden, ob nicht die Raumlufttemperatur (auch nur vorübergehend) um ein bis zwei Grad abgesenkt werden kann. Dadurch lässt sich die relative Luftfeuchte um einige Prozente erhöhen, ohne zusätzliche Feuchtigkeit zuführen zu müssen.
Die Absenkung hoher Sommerwerte ließe sich nur durch Raumluftkühlung und die damit verbundene Luftentfeuchtung erreichen. Wegen der hohen Kosten wird sich diese aber auch in naher Zukunft vermutlich auf wenige prädestinierte Räume mit vorzugsweise hoher Strahlungslast (z.B. Dachräume) beschränken, für die der Einsatz von Klimageräten in Frage kommt.
Aufgrund individueller Unterschiede ist es unmöglich, ein Umgebungsklima festzulegen, das jedermann zufrieden stellt. Es wird immer einen Prozentsatz Unzufriedener geben. Aber es ist möglich, ein Umgebungsklima festzulegen, von dem voraus gesagt werden kann, dass es von einem gewissen Prozentsatz von dem Klima ausgesetzten Personen als annehmbar empfunden wird [DIN EN ISO 7730].