Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, die Einsparung von Heizenergie sowie die Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden werden durch verschiedene Maßnahmen gefördert. Die Förderung erfolgt durch die bundesweiten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie durch Programme der Länder, teilweise auch der Gemeinden.
Gefördert werden neben der Bildung privaten Wohnraums besonders Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes respektive der Erzeugung, Nutzung und Einspeisung erneuerbarer Energien. Hierzu stehen besonders folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Grundlage aller Fördermaßnahmen und Entwicklungsprogramme sind die internationalen Klimaschutzziele sowie die gegenseitigen (CO2-) Einsparverpflichtungen der Industrienationen. Im Rahmen der staatlichen Bestrebungen zur CO2-Einsparung werden entsprechend besonders Aufwendungen im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbau gefördert.
Kyoto
In dem unter dem Namen „Kyoto-Protokoll“ bekannt gewordenen Zusatzprotokoll der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 1997, wurden erstmals verbindliche Zielwerte für die Verringerung der weltweiten Treibhausemissionen festgelegt. Die Konferenz mündete in eine Konsensentscheidung, der zufolge industrialisierte Länder ihre gemeinsamen Treibhausgasemissionen innerhalb des Zeitraums 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduzieren werden.
Europäische Klimaschutzziele
Sollten sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen, will die EU ihre Treibhausgasemissionen um 30% unter das Niveau von 1990 vermindern. Im Vorgriff auf internationale Verhandlungen verpflichtet sich die Europäische Union schon jetzt, ihre Emissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken.
Deutsche Klimaschutzziele
Will die EU bis 2012 die Treibhausgase um 30% gegenüber dem Bezugsjahr 1990 vermindern, so muß Deutschland diese Ziele deutlich übertreffen. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluß vom November 2006 festgestellt, im Rahmen des deutschen Beitrags die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% (gegenüber 1990) zu senken. Dies bedeutet maßgebliche Anstrengungen im Bereich der Energieeinsparung, sowie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Kernpunkte des deutschen Klimaschutzprogramms sind:
Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Bereich der Wohngebäude beruht im wesentlichen auf drei Gesetzesgrundlagen: