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 Kosten im Griff  -  Fördermöglichkeiten

Fördermittel

Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, die Einsparung von Heizenergie sowie die Erhaltung von denkmalgeschützten Gebäuden werden durch verschiedene Maßnahmen gefördert. Die Förderung erfolgt durch die bundesweiten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie durch Programme der Länder, teilweise auch der Gemeinden.

Fördermaßnahmen

Gefördert werden neben der Bildung privaten Wohnraums besonders Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes respektive der Erzeugung, Nutzung und Einspeisung erneuerbarer Energien. Hierzu stehen besonders folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  1. Förderprogramme der KfW Privatkundenbank zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (Programm "Energieeffizient Sanieren" und Programm "Energieeffizient Bauen") und der BAFA ("Vor-Ort-Beratung")
  2. Maßnahmen zur Förderung regenerativer Energien (BAFA, Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG))
  3. weitergehende staatliche Leistungen (steuerliche Einsparmöglichkeiten, Wohngeld, Bausparen, ..)
  4. Länderprogramme

Nachhaltige Entwicklung

Grundlage aller Fördermaßnahmen und Entwicklungsprogramme sind die internationalen Klimaschutzziele sowie die gegenseitigen (CO2-) Einsparverpflichtungen der Industrienationen. Im Rahmen der staatlichen Bestrebungen zur CO2-Einsparung werden entsprechend besonders Aufwendungen im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbau gefördert.

Kyoto

In dem unter dem Namen „Kyoto-Protokoll“ bekannt gewordenen Zusatzprotokoll der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen von 1997, wurden erstmals verbindliche Zielwerte für die Verringerung der weltweiten Treibhausemissionen festgelegt. Die Konferenz mündete in eine Konsensentscheidung, der zufolge industrialisierte Länder ihre gemeinsamen Treibhausgasemissionen innerhalb des Zeitraums 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduzieren werden.

Europäische Klimaschutzziele

Sollten sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen, will die EU ihre Treibhausgasemissionen um 30% unter das Niveau von 1990 vermindern. Im Vorgriff auf internationale Verhandlungen verpflichtet sich die Europäische Union schon jetzt, ihre Emissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken.

Deutsche Klimaschutzziele

Will die EU bis 2012 die Treibhausgase um 30% gegenüber dem Bezugsjahr 1990 vermindern, so muß Deutschland diese Ziele deutlich übertreffen. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluß vom November 2006 festgestellt, im Rahmen des deutschen Beitrags die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% (gegenüber 1990) zu senken. Dies bedeutet maßgebliche Anstrengungen im Bereich der Energieeinsparung, sowie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Kernpunkte des deutschen Klimaschutzprogramms sind:

  • Erneuerung des Kraftwerksparks (-30 Mio. t CO2 p.a.)
  • Verdoppelung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Anteils (-20 Mio. t CO2 p.a.)
  • Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf über 27% an der Stromerzeugung (-55 Mio. t CO2 p.a.)
  • Energieeffizienz im Stromverbrauch (-40 Mio. t CO2 p.a.)
  • Wärmeeinsparung durch Gebäudesanierung, effiziente Heizungsanlagen und in Produktionsprozessen (-41 Mio. t CO2 p.a.)
  • Wärme aus erneuerbaren Energien (-14 Mio. t CO2 p.a.)
  • Mehr Effizienz und erneuerbare Energien im Verkehr (-30 Mio. t CO2 p.a.)
  • Maßnahmen im Nicht-Energie-Bereich: z.B. durch Reduktion landwirtschaftlicher Treibhausgasemissionen (-40 Mio. t CO2 p.a.)

Gesetzliche Grundlagen

Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Bereich der Wohngebäude beruht im wesentlichen auf drei Gesetzesgrundlagen:

  • Die Energieeinsparverordnung (EnEV): Ein Regelwerk zur energiesparenden Errichtung, Modernisierung und Betrieb von Gebäuden
  • Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): Die Grundlage zur Schaffung, Betrieb von Anlagen sowie der Einspeisung von Erneuerbaren Energien
  • Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) zur Modernisierung und zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Zusatzinformationen

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