Die Zuständigkeit der verschiedenen Trägerinstitutionen hängt vor allem bei den regenerativen Energien von der Anlagengröße ab. Vor Antragstellung lohnt ein aufmerksames Studium der Fördervoraussetzungen bzw. die Beratung durch einen Sachverständigen, Architekten oder Fachplaner.
Die Möglichkeit der Kopplung verschiedener Förderprogramme erhöht in vielen Fällen die Fördersumme bzw. den Rahmen der möglichen Bezuschussung.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Wohnimmobilien umfangreiche Programme an. Gefördert wird durch Vergabe zinsgünstiger Kredite, teilweise durch Bezuschussung in Form von Tilgungszuschüssen sowie Förderzuschüssen. Förderberechtigt sind generell
Die KfW bietet für den Wohnsektor folgende Programme an:
Nähere Erläuterungen zu den Konditionen (Kreditlaufzeit, Zinssätze, Tilgung, Zuschussbeträgt etc.) sowie zu den technischen Anforderungen finden Sie auf de Homepage der KfW (www.kfw-privatkundenbank.de).