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 Kosten im Griff  -  Fördermöglichkeiten  -  KfW-Förderung

KfW-Förderprogramme

Die Zuständigkeit der verschiedenen Trägerinstitutionen hängt vor allem bei den regenerativen Energien von der Anlagengröße ab. Vor Antragstellung lohnt ein aufmerksames Studium der Fördervoraussetzungen bzw. die Beratung durch einen Sachverständigen, Architekten oder Fachplaner.

Die Möglichkeit der Kopplung verschiedener Förderprogramme erhöht in vielen Fällen die Fördersumme bzw. den Rahmen der möglichen Bezuschussung.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Wohnimmobilien umfangreiche Programme an. Gefördert wird durch Vergabe zinsgünstiger Kredite, teilweise durch Bezuschussung in Form von Tilgungszuschüssen sowie Förderzuschüssen. Förderberechtigt sind generell

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
  • sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Die KfW bietet für den Wohnsektor folgende Programme an:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm

    F
    inanziert werden bis zu 30% des Bau- oder Kaufwertes von Häusern oder Eigentumswohnungen für den Eigenbedarf. Höchstkreditbetrag: 100.000€
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm Nr. 124, 134).
  • KfW-Programm Energieeffizient Bauen

    Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen ein bestimmtes energetisches Niveau erreichen:

    KfW-Effizienzhäuser 55 müssen einen Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 Prozent eines entsprechenden Neubaus nach der EnEV aufweisen. Beim KfW-Energieeffizienzhaus 70 müssen diese Werte um mindestens 30 Prozent darunter liegen. Das angestrebte energetische Niveau muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm 153, 154).
  • KfW Programm Wohnraum Modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

    Im Programmteil STANDARD werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie Verbesserungen der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohneinheiten) finanziert.
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm Nr. 141).

    Mit dem Programmteil ALTERSGERECHT UMBAUEN werden Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren im Wohngsbestand gefördert. Ziel des Programms ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen müssen daher bestimmten technischen Mindestanforderungen genügen.
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm Nr. 155 mit Anlage: Technische Mindestanforderungen für ALTERSGERECHTES UMBAUEN).
  • KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (Kreditvariante) im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes

    Möchten Sie an einem selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, können Sie einen zinsverbilligten Kredit aus dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren in Anspruch nehmen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, in Anspruch der Förderung zu gelangen:


    a) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
    Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen den Jahresprimärenergiebedarf und Wärmeverlust eines entsprechenden Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2007 nicht überschreiten. Beim KfW-Effizienzhaus 70 müssen diese Werte um mindestens 30 Prozent darunter liegen. Die einzelnen Maßnahmen und das angestrebte energetische Niveau müssen von einem Sachverständigen bestätigt werden.

    b) Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von einzelnen Maßnahmen
    Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Diese Maßnahmen können frei miteinander kombiniert werden.
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm Nr. 151, 152).
  • KfW Programm Energieeffizient Sanieren (Zuschussvariante) im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes

    Wenn Sie als Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsgemeinschaft an Ihrer Immobilie eine energetische Sanierung durchführung möchten, können Sie einen Zuschuss aus dem Programm Energieeffizient Sanieren in Anspruch nehmen. Einen Zuschuss gibt es, egal ob Sie ein umfassendes Sanierungspaket oder nur bestimmte Einzelmaßnahmen durchführen wollen.

    Dabei gilt, je effektiver die Sanierungsmaßnahmen sind, desto höher kann die Förderung ausfallen. So beträgt der Zuschuss 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit, wenn durch die Sanierung die Neubau-Werte nach EnEV um 30 Programm und mehr unterschritten werden. Einzelmaßnahmen werden mit fünf Prozent oder maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gefördert.
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm Nr. 430).
  • KfW Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

    Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Optimierung der Wärmeverteilung kann eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen direkt bei der KfW beantragt werden.
    Detailinformationen finden Sie bei der KfW (Programm Nr. 431).

 

Nähere Erläuterungen zu den Konditionen (Kreditlaufzeit, Zinssätze, Tilgung, Zuschussbeträgt etc.) sowie zu den technischen Anforderungen finden Sie auf de Homepage der KfW (www.kfw-privatkundenbank.de).

Zusatzinformationen

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