Kosten im Griff - Kosten und Finanzierung - Baukosten
Baukosten
Die Gesamtkosten einer Baumaßnahme werden in der Regel nach der DIN 276 – Kosten im Hochbau – nach Kostengruppen unterteilt. Damit sind alle Kosten erfasst, die bei der Planung und Ausführung einer Baumaßnahme entstehen. Dabei können regionale Einflüsse zu Kostenunterschieden führen und sollten deshalb bei der Kostenplanung berücksichtigt werden, z.B. auf der Basis regionaler Faktoren in den Baukostenkatalogen. Die Ordnungsstruktur der DIN 276 ist grundsätzlich auch für Instandsetzungs- und Modernisierungskosten anwendbar, jedoch fallen in der Regel bei der Altbausanierung bestimmte Kosten nicht an, wie z.B. Grunderwerbskosten.
Die DIN 276 unterscheidet in der ersten Ebene folgende Kostengruppen:
- Kostengruppe 100: Grundstück
In dieser Kostengruppe sind alle Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstückerwerb enthalten. Bei der Instandsetzung und Modernisierung fallen hier häufig keine Kosten an. Zu dieser Kostengruppe gehören jedoch z.B. auch die Kosten für eine Wertermittlung. - Kostengruppe 200: Herrichten und Erschließen
Hier sind die Kosten für das Herrichten des Baugrundstücks, wie z.B. für den Abbruch vorhandener Gebäude auf dem Grundstück, das Roden von Bäumen und Sträuchern, im Extremfall sogar die Beseitigung von Altlasten sowie die öffentliche Erschließung (z.B. Anschlussbeiträge oder Kostenzuschüsse für Ver- und Entsorgung) enthalten. Auch der Schutz vorhandener Bebauung und die Sicherung des Bewuchses ist dieser Kostengruppe zugeordnet. - Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
In dieser Kostengruppe sind alle Bauleistungen und Lieferungen enthalten, die zur Herstellung (oder Instandsetzung und Modernisierung) erforderlich sind, mit Ausnahme der Technischen Anlagen. Dazu gehören sämtliche Roh- und Ausbauarbeiten einschließlich der Malerarbeiten, der Fliesen- und Bodenbeläge. Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten von Teilabbruch, Sicherungs- und Demontagearbeiten. - Kostengruppe 400: Bauwerk - Technische Anlagen
Die Kosten für alle fest im Bauwerk installierten haustechnischen Anlagen, einschließlich der dazugehörigen Anlagenteile (z.B. Befestigungen, Verkleidungen, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen). Enthalten sind auch Demontage und Entsorgung alter Anlagen. - Kostengruppe 500: Außenanlagen
Alle Kosten für die Herstellung der Außenanlagen auf dem eigenen Grundstück. Dazu gehören aber auch die technischen Anlagen außerhalb des Gebäudes, wie Wasser-, Abwasser, Strom- und Gasleitungen vom Hauptkanal ins Haus, also die Hausanschlüsse. - Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Gegenstände, die zur Nutzung des Gebäudes oder zur künstlerischen Gestaltung notwendig sind. Dazu gehören z.B. Möbel, aber auch Orientierungstafel und Werbeanlagen. - Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Dies sind Honorare für den Architekten, Fachingenieure sowie sonstige Planungsbeteiligte und gegebenenfalls Gutachterkosten. Dieser Kostengruppe sind auch sämtliche Genehmigungs-, Prüfungs- und Abnahmegebühren zuzuordnen. Auch die Kosten für die Beschaffung der Finanzierung gehören in diese Kostengruppe.
Je nach Bedarf und nach Planungsfortschritt können diese Kostengruppen in einer zweiten und dritten Ebene weiter untergliedert werden.
Im Bereich des privaten Wohnungsbaus ist oftmals die Zuordnung nach den Gebäudeebenen für den Bauherren leichter nachvollziehbar. In der Regel fragt der Bauherr, was der Keller oder das ausgebaute Dach und nicht was die Innenwände des gesamten Gebäudes kosten. Für die Betrachtung und Kostenkalkulation ist es wichtig, dass selbst bei einem konventionellen Gebäude, das ohne besonders aufwendige Anlagen betrieben wird (keine Lüftungsanlage, keine Solartechnik, keine Wärmepumpen) schon ein erheblicher Teil der Errichtungskosten für Anlagetechnik anfallen. In Zukunft dürfte der prozentuale Anteil eher zunehmen, da energiesparende Anlagensysteme aufgrund ihrer technischen Ausführung, aber auch ihres innovativen Charakters deutlich höhere Errichtungskosten verursachen, die sich jedoch in der Nutzungsphase amortisieren können. Dies ist durch entsprechende Variantenvergleiche zu prüfen.