Nur bei sinnvoller Kopplung von Maßnahmen gelingt eine wirtschaftliche Planung. So ist die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes z.B. dann sinnvoll, wenn ohnehin gerade andere Erhaltungs- oder Umbauarbeiten anstehen; umgekehrt sollte man möglichst energetische Maßnahmen mit weiteren Modernisierungsschritten kombinieren. Zum baulichen Wärmeschutz können folgende Maßnahmen gerechnet werden:
Haben Sie sich entschieden, Wärmedämmaßnahmen durchzuführen, eröffnen sich Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnqualität und Energiegewinnung wie z. B.:
Solche Anlagen, etwa Photovoltaik- oder Solarthermiemodule in Form von Wand- oder Dachflächeneinheiten, können eine Dacheindeckung oder eine Fassadensanierung ersetzen. Lassen Sie sich dazu von einem Fachmann beraten.
Bei ohnehin erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen sind die in der Energieeinsparverordnung vorgegebenen Maßnahmen in aller Regel wirtschaftlich. Die zu erwartende Amortisation der Wärmedämmmaßnahmen sollte bei einer Altbausanierung jedoch nicht der alleinig ausschlaggebende Faktor für die Durchführung dieser Maßnahme sein. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten durch Kombination mit der Schaffung neuen und besseren Wohnraums.
Hierzu folgendes Beispiel: Neben der Energieeinsparung mit einer Fassadendämmung sind auch gestalterische Verbesserungen sowie konstruktive Vorteile verbunden - z.B. die beschleunigte Austrocknung der dahinter liegenden Wandkonstruktion und damit eine Verlängerung der Lebensdauer der Konstruktion. Des weiteren erhöhen sich bei einer Verbesserung des Wärmeschutzes die Temperaturen der inneren Bauteiloberflächen. Dies führt auch zur Erhöhung der Behaglichkeit, da der Mensch die Raumtemperatur als einen Mittelwert aus der Lufttemperatur und der Temperatur der umgebenen Oberflächen empfindet. Da die Raumluft damit nicht mehr so stark aufgeheizt werden muss, führt dies zu weiterer Energieeinsparung. Im Sommer verringert die Wärmedämmung den Energieeintrag und trägt so in Kombination von Abschattung und speicherwirksamen Massen zu einem ausgeglichenen Raumklima bei.
Es wird empfohlen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile, im zeitlichen Zusammenhang als Maßnahmenkombination durchzuführen. Bei Durchführung von Maßnahmenkombinationen wird für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen ein Zuschuss im Rahmen des KfW Programms Energieeffizient Sanieren gewährt.
Des Weiteren wird empfohlen, vor Durchführung der Maßnahmen eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Dies wird gegebenenfalls im Rahmen des Programms "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.