Die erforderlichen abdichtungstechnischen Maßnahmen im Bereich des Kellers und der Fundamente ergeben sich aus der Wasserdurchlässigkeit des vorhandenen Bodens oder einzelner Bodenschichten sowie aus der Höhe des Grundwasserstandes. Diese Angaben sind Bestandteil der Bodenuntersuchungen, die in der Regel im Rahmen eines Bodengutachten ermittelt werden. Zur ersten Einschätzung geben auch die zuständigen Behörden Auskunft über den Grundwasserstand. Diese Auskunft sollte bereits beim Grundstückserwerb erfragt werden insbesondere dann, wenn ein Keller geplant ist.
Die Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung werden nach der Wasserbeaufschlagungsmenge unterschiedlich aufwendig. Es gilt je mehr Wasser anfällt, desto dicker bzw. sicherer muss die Abdichtung ausgeführt werden. Es treten hauptsächlich die folgenden Fälle von Grundwasser auf:
Wasserdichte Beschichtung (Schwarze Wanne)
Bei dieser Variante werden die Kellerbauteile in Abhängigkeit von der oben beschriebenen Beanspruchung mit Hilfe von Beschichtungssystemen oder Bahnenabdichtungen abgedichtet. Oftmals wird diese Abdichtungsart auch „Schwarze Wanne“ genannt, da bisher überwiegend bituminöse Baustoffe verwendet wurden. Es werden jedoch auch mit Kunststoffbahnen DIN-gerechte Abdichtungen erstellt, die nicht schwarz sind.Die Herstellungskosten für Abdichtungen betragen im Vergleich zu den Gesamtkosten der Bauwerkserstellung lediglich einen geringen Anteil. Trotzdem kommt den Abdichtungen auch in wirtschaftlicher Hinsicht eine große Bedeutung zu, weil bei nichtgegebener Funktionsfähigkeit hohe Folgekosten aus den Schäden und deren Instandsetzung entstehen, da die Abdichtungen nach Bauwerkserrichtung nur noch schwer bzw. nicht mehr zugänglich sind.
Wasserundurchlässiger Beton (WU-Beton oder Weiße Wanne)
Als Alternative zur Beschichtung hat sich die wasserundurchlässige Bauweise des Baustoffs durchgesetzt. Unter Einsatz einer speziellen Betonmischung und Bewehrung sowie unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen wird eine wasserundurchlässige Wanne aus Stahlbeton erstellt. „Wasserundurchlässig“ heißt jedoch nicht „wasserdicht“. Während bei einem wasserdichten Stoff weder Wasser eindringt noch durchdringt, wird bei einem wasserundurchlässigen Stoff der Wassertransport durch den Stoff so stark reduziert, dass das durchtretende Wasser auf der Luftseite verdunsten kann. Dieser Umstand ist bei einer geplanten höherwertigen Nutzung der Kellerräume (Aufenthaltsräume Hobbyräume, etc.) zu beachten, da es ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen bei wasserundurchlässigen Bauteilen zu einer Erhöhung der Raumluftfeuchte kommen kann. Des Weiteren kann es bei dampfdichten Belägen (z.B. PVC-Beläge oder Fliesen) die ohne spezielle Dampfsperre direkt auf WU-Betonkonstruktionen aufgebracht wurden zu Ablösungen kommen.
Beide Varianten haben somit Vor- und Nachteile beispielsweise in Bezug auf Kosten, Nachbesserbarkeit von Fehlstellen, Konsequenzen für den Ausbau und die Nutzung des Kellergeschosses, den Bauablauf, etc. Die Entscheidung, ob das Gebäude unterkellert werden soll und wenn ja, welche Art der Abdichtung gewählt wird, sollte daher in enger Abstimmung mit dem Architekten oder Fachplaner erfolgen. Auch beim Kauf einer Immobilie sollte diesem Punkt ein besonderer Augenmerk geschenkt werden.
Schäden durch Feuchteintrag in erdberührenden Bauteilen
Dies ist besonders häufig bei besonders alten Gebäuden oder bei Gebäuden, die in einer Mangelzeit errichtet wurden, festzustellen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen horizontalen und vertikalen Abdichtungen mit nicht dauerhaften Materialien ausgeführt oder vollständig eingespart wurden, bzw. die Dichtungen nicht mehr funktionsfähig sind. Betroffen sind Bauteile des Kellers, wie Außen- und Innenwände und Boden. Je nach Feuchtigkeitsanfall sind unterschiedliche Maßnahmen zu treffen. Zuerst muss die Ursache der Feuchtigkeit analysiert werden. Dazu ist es wichtig, neben dem Aufbau und der Abmessung der betroffenen Gebäudeteile auch die Wasserverhältnisse zu kennen. Planunterlagen dienen hierbei als Grundlage. Ergänzend können Schürfen, die an der Außenwand gegraben werden Aufschluss über der Zustand der äußeren Dichtung bringen. Sind durch die Voruntersuchungen die Verhältnisse weitgehend geklärt, kann mit zerstörungsfreien Messverfahren unterstützend die Feuchteverteilung qualitativ abgeschätzt werden. Treffen die Unterlagen keine ausreichenden Aussagen zu dem Wasserandrang, können durch ein Bodengutachten die tatsächlichen Bedingungen ermittelt werden. Sind die Verhältnisse nicht ohne weiteres zu ergründen, helfen Baustoffentnahmen weiter. Diese als zerstörende Prüfungen eingestuften Verfahren ergeben wesentlich genauere Ergebnisse und können auch quantitative Aussagen über den Wassergehalt oder bauschädliche Salze aussagen. Dies ist zum Beispiel häufig in alten Kellern der Jahrhundertwende der Fall, an denen an den Kelleroberflächen oftmals weiße Salzausblühungen zu sehen sind. Die Salze können über die lange Standzeit der Gebäude sowohl von außen über Grund- oder Oberflächenwasser in den Wandquerschnitt eingedrungen sein (z.B. Streusalz im Winter) und über die Zeit aus natürlichen Quellen über das Grundwasser, oder aber von innen über den Nutzer selbst. Hier können sich z.B. bei Waschküchen, aus dem Waschvorgang, oder bei Stallungen aus der Tierhaltung Salze im Gebäude anreichern. Ist dies der Fall, ist es sehr wichtig zu wissen welches und wie viel Salz sich angereichert hat. Denn nach der Menge und Art der Salze sind unterschiedliche Sanierungsmethoden auszuwählen.
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