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 Recht und Gesetz  -  Bauordnungs- und Planungsrecht

Bauordnungs- und Planungsrecht

Auf Bundesebene existieren als gesetzliche Grundlagen für das Bau- und Planungsrecht das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden stützt sich im wesentlichen auf zwei Planungsstufen:

  • Flächennutzungsplan als vorbereitender Plan und
  • Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält das einheitliche Städtebaurecht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nach ihrem Inhalt Bauplanungsrecht. Sie  unterscheidet u.a. zwischen der Art und dem Maß der baulichen Nutzung. In ihr werden Aussagen zur Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) getroffen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Plan der Gemeinde. Er stellt  die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung  nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für das gesamte  Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Der FNP gibt dem Bürger jedoch noch kein  Recht zum Bauen. Aus seinen Darstellungen sind keine Ansprüche beispielsweise auf  Erteilung einer Baugenehmigung ableitbar. Der FNP bildet die Grundlage für die Aufstellung  von Bebauungsplänen.

Bauleitpläne

Bundeseinheitlich sind die Gemeinden verpflichtet Bauleitpläne in eigener Verantwortung  aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung  erforderlich ist. Eine detaillierte Planung kann gegebenenfalls zehn Jahre dauern.  Der Vorteil einer langen Planungsphase liegt auch darin, die Bürger zu beteiligen, Wünsche  und Bedürfnisse zu erfragen und Pläne gemeinsam zu diskutieren. Dadurch können  Interessenkonflikte und Fehlinvestitionen vermieden werden. 

Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Vorhaben- und Erschließungsplan kommt in Betracht, wenn ein Investor ein konkretes  Vorhaben verwirklichen will und die Gemeinde das Vorhaben für städtebaulich  sinnvoll erachtet. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein schnelles Verfahren, bei  dem der Investor die Erschließung auf seine Kosten übernimmt und dafür von der Gemeinde  ein Baurecht mit Bauverpflichtung erhält.

Bebauungsplan 

Die entscheidende Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist:  Das Grundstück muss als Bauland ausgewiesen und erschlossen sein.  Fragen Sie beim Bauamt nach, ob ein gültiger Bebauungsplan vorliegt oder in Arbeit ist, wie nach dem Bebauungsplan gebaut werden darf, welche weiteren Auflagen mögliche Ortssatzungen oder das Baulastenverzeichnis  enthalten.

Nicht zu den Bauleitplänen gehören die so genannten „informellen“ städtebaulichen  Planungen, wie z.B. städtebauliche Entwicklungspläne und Rahmenpläne. Sie haben  keine rechtliche Bindungswirkung. Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne  und als Bebauungspläne übergeleitete „alte“ Pläne sind dagegen verbindlich.

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