Auf Bundesebene existieren als gesetzliche Grundlagen für das Bau- und Planungsrecht das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die städtebauliche Planung in den Städten und Gemeinden stützt sich im wesentlichen auf zwei Planungsstufen:
Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält das einheitliche Städtebaurecht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nach ihrem Inhalt Bauplanungsrecht. Sie unterscheidet u.a. zwischen der Art und dem Maß der baulichen Nutzung. In ihr werden Aussagen zur Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) getroffen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Plan der Gemeinde. Er stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Der FNP gibt dem Bürger jedoch noch kein Recht zum Bauen. Aus seinen Darstellungen sind keine Ansprüche beispielsweise auf Erteilung einer Baugenehmigung ableitbar. Der FNP bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Bauleitpläne
Bundeseinheitlich sind die Gemeinden verpflichtet Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist. Eine detaillierte Planung kann gegebenenfalls zehn Jahre dauern. Der Vorteil einer langen Planungsphase liegt auch darin, die Bürger zu beteiligen, Wünsche und Bedürfnisse zu erfragen und Pläne gemeinsam zu diskutieren. Dadurch können Interessenkonflikte und Fehlinvestitionen vermieden werden.
Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Vorhaben- und Erschließungsplan kommt in Betracht, wenn ein Investor ein konkretes Vorhaben verwirklichen will und die Gemeinde das Vorhaben für städtebaulich sinnvoll erachtet. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein schnelles Verfahren, bei dem der Investor die Erschließung auf seine Kosten übernimmt und dafür von der Gemeinde ein Baurecht mit Bauverpflichtung erhält.
Bebauungsplan
Die entscheidende Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist: Das Grundstück muss als Bauland ausgewiesen und erschlossen sein. Fragen Sie beim Bauamt nach, ob ein gültiger Bebauungsplan vorliegt oder in Arbeit ist, wie nach dem Bebauungsplan gebaut werden darf, welche weiteren Auflagen mögliche Ortssatzungen oder das Baulastenverzeichnis enthalten.
Nicht zu den Bauleitplänen gehören die so genannten „informellen“ städtebaulichen Planungen, wie z.B. städtebauliche Entwicklungspläne und Rahmenpläne. Sie haben keine rechtliche Bindungswirkung. Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne und als Bebauungspläne übergeleitete „alte“ Pläne sind dagegen verbindlich.